Neue Verordnung für Bio-Lebensmittel

Veröffentlicht: 22.12.2005 - Aktualisiert: 09.05.2016

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag präsentiert für eine neue Verordnung über den ökologischen Landbau mit dem Ziel zur Verbesserung der Klarheit für Verbraucher und Landwirte. Die neuen Vorschriften werden einfacher, und haben eine gewisse Flexibilität zur Berücksichtigung der regionalen Unterschiede im Klima-und Bedingungen.

Bio-Lebensmittel-Hersteller können selbst entscheiden, ob Sie zur Verwendung des EU-Logos für ökologische Erzeugung verwenden wollen. Mindestens 95% des Endprodukts muss organisch sein um dieses Label zu bekommen. Produkte, die GVO enthalten, die als ökologisch gekennzeichnet werden, sind welche die weniger als 0,9% der unfallbedingten Verunreinigung durch GVO enthalten. Es wird die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen erlaubt, sofern sie den EU-Standards entsprechen oder in ihrem Herkunftsland  ähnliche Garantien haben.

Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, sagte: "Jetzt können die Verbraucher Bio Produkte leichter erkennen und verstehen welche Vorteile diese für die Umwelt und den Tierschutz haben. Die geltenden Vorschriften werden durch einfacher und transparent, Grundsätze für die ökologische Erzeugung, die Kennzeichnung und die Einfuhr werden geregelt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher wissen, was sie kaufen, und die Landwirte genau wissen, welche Standards sie zu folgen haben. "

Die neuen Regeln auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 2004 über den Europäischen Aktionsplan für Ernährung und Landwirtschaft (EAP) vom Juni 2004, die eine strategische Vision für den Beitrag der Landwirtschaft Grün für die Gemeinsame Agrarpolitik, um die Einfuhr, die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2007. Es wird vorgeschlagen, dass die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2009.

Die neuen Regelungen:

  • Die Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung definieren, unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen und Phasen der Entwicklung.
  • Sicherzustellen, dass die Ziele und Grundsätze gelten in gleicher Weise für alle Stufen der ökologischen Tierhaltung, Aquakultur, Pflanzenund Tierernährung sowie die Produktion ökologischer Lebensmittel,
  • Klärung der GVO-Vorschriften. Insbesondere ist es klar, dass die allgemeine GVO-Schwellenwerte zur Anwendung, GVO-Produkte nicht mit dem Bio-Label und kann bestimmte Schwellenwerte für Saatgut,
  • EU-Logo (in seiner Abwesenheit) eine stilisierte Angabe Bio-Produkte der EU "nach dem gleichen Stil von Beschränkungen Kennzeichnung und Werbung für die" gemeinsame Konzept "der Produktion
  • Verbesserung der Kontrollen durch Angleichung des Kontrollsystems an das formale System der Kontrolle von Lebens-und Futtermitteln in der EU, das gilt für alle Lebens-und Futtermittel.
  • Den freien Verkehr von Bio Waren zu fördern,  indem sichergestellt wird, dass EU-Vorschriften die höchste Qualität garantieren, die Fairness der Steuerung, die gegenseitige Anerkennung von Qualitäts-Standards.
  • Ständige Einfuhrregelung entwickeln.

Quelle: Europäische Kommission

 

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1Antworte auf “Neue Verordnung für Bio-Lebensmittel”
  • Christine sagt:

    Hat sich da etwas in den letzten Monaten geändert? oder bleibt es noch im gleichen. Oft gibt es auf dem Markt Bio-Produkte aus anderen EU Länder die dann nicht so gesund waren. Was passiert mit den Kontrollen?